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SOKA-BAU · Rohr- und Kanaltechnik

Das BAG-Urteil ist ernst – eine pauschale Einordnung der gesamten Branche folgt daraus nicht.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. Mai 2026 einen konkreten Mischbetrieb beurteilt. Für andere Unternehmen kommt es auf die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten, Arbeitszeitanteile, Arbeitsmittel und Methoden, den betrieblichen Zusammenhang sowie mögliche tarifliche Ausnahmen an.

Position des VDRK

Der VDRK fordert Rechtssicherheit für die Zukunft und eine Stichtags- oder vergleichbare Übergangsregelung, die umfangreiche rückwirkende Veranlagungen vermeidet. Das Sozialkassensystem wird dabei nicht grundsätzlich infrage gestellt.

Fortgeschriebene Fassung August 2026: Das Grundsatzpapier berücksichtigt die schriftlichen Entscheidungsgründe des BAG-Urteils 10 AZR 147/25.

VDRK-Grundsatzpapier herunterladen (PDF)

Was Unternehmen beachten sollten

Die Beurteilung hängt nicht allein von der Unternehmensbezeichnung ab. Tätigkeiten müssen konkret nach Einsatzort, Zweck, Arbeitsmitteln, Ablauf und Zusammenhang betrachtet werden.

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